DVP Vacuum Technology wendet den Art. 26 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 14. März 2014, Nr. 49 „Umsetzung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE)“ an, welcher die Pflichten gegenüber Elektro- und Elektronik-Altgeräten auf alle Elektro- und Elektronikgeräte ausdehnt.

Als registrierter Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten beteiligen wir uns in vier europäischen Ländern (Italien, Deutschland, Frankreich und Spanien) an der Finanzierung und Organisation der Rückgewinnung und des Recyclings von Vakuumpumpen, die das Ende ihres Lebenszyklus erreicht haben und übernehmen die Verantwortung für ihr Inverkehrbringen. Wir verpflichten uns daher, die Schaffung einer Kreislaufwirtschaft zu unterstützen, in der Vakuumpumpen wiederverwendbare Ressourcen sind. Eine angemessene getrennte Sammlung begünstigt in der Tat die Wiederverwendung, das Recycling und/oder die Rückgewinnung der Materialien, aus denen eine Vakuumpumpe besteht, und trägt gleichzeitig dazu bei, mögliche negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit zu vermeiden.

Wir teilen umfassend die Orientierung der europäischen Gemeinschaft für einen bewussteren Umgang mit Elektro- und Elektronikaltgeräten, der die Deponierung, Verbrennung oder Verwertung ohne Vorbehandlung mit ernsthaften Auswirkungen auf die Umwelt reduziert.